Vorschriftzeichen
 
Zeichen 298
SperrflächeStVO Anlage 2, lfd. Nr.72
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf Sperrflächen nicht benutzen.BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
25.00 €Sie benutzten die Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken.
 10.00 €Sie befuhren verbotswidrig die Sperrfläche (Zeichen 298).
 30.00 €Sie benutzten beim Überholen die Sperrfläche (Zeichen 298).
 30.00 €Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298).
 30.00 €Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298).
 40.00 €Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall.
 40.00 €Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall.